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AkuAku SF
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Staatliche Förderung für 2003 jetzt sichern
Staatliche Förderung für 2003 jetzt sichern -
Wer die Chancen der so genannten Riester-Rente nutzen will
, muss handeln (PD 41/2003) Wer bis zum 31. Dezember 2003 eine Riester-Rente abschließt und den Mindesteigenbeitrag für dieses Jahr einzahlt, sichert sich die staatliche Förderung für das ganze Jahr. Die
Riester-Rente
ist notwendige, effektive und attraktive Altersvorsorge: Notwendig, weil die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stößt. Effektiv, weil sie die neu entstehenden Rentenlücken schließt. Und attraktiv, weil der
Staat
mithilft: Jeder erhält eine Zulage von 38 Euro pro Vertrag, zusätzlich 49 Euro für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Ergänzend ist ein steuerlicher Sonderausgabenabzug von bis zu 525 Euro möglich. Unter dem Strich ergeben sich zum Teil sehr hohe Förderquoten. Zu beachten ist, dass die Rente in der Auszahlungsphase voll der Steuerpflicht unterliegt. Noch ist ausreichend Zeit, sich individuell zu informieren. Beratung gibt es bei den
Versicherungen und deren Außdienstmitarbeitern
. Was muss jeder selbst tun? Riester-Rente bei einer Versicherung abschließen und den Eigenbeitrag einzahlen. Nach Ablauf des Sparjahres - also 2004 - den Zulagenantrag ausfüllen und zurück an die Versicherung schicken. Die neue "Anlage AV" zur Einkommensteuererklärung für 2003 beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt braucht zusätzlich eine Kopie des ausgefüllten Zulagenantrags und die Bescheinigung der Versicherung über die gezahlten Eigenbeiträge. Unterstützung durch Dritte: Die Versicherung verschickt den Zulagenantrag. Sobald der Versicherte ihn ausgefüllt zurückgesendet hat, gibt sie den Antrag an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgeverträge (ZFA) weiter. Zusätzlich gibt es eine Bescheinigung über die Höhe der eingezahlten Eigenbeiträge für das Finanzamt. Die ZFA überweist die Zulage auf den Altersvorsorgevertrag. Das Finanzamt prüft, ob die steuerliche Förderung günstiger ist. Falls ja, wird der zusätzliche Steuervorteil zusammen mit dem Lohnsteuerjahresausgleich erstattet.
Quelle:http://www.gdv.de/presseservice/index.html


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